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Waschraumhygieneservice

LIEFERBEDINGUNGEN

1a. Premium Stoffhandtuchrollen und -spender:

Die Premium Stoffhandtuchrollen und -spender sind und bleiben ausschließlich Eigentum von SALESIANER MIETTEX, im Folgenden SM. Die Leistung von SM besteht in der Lieferung gereinigter und frisch aufbereiteter Stoffhandtuchrollen sowie dem Beistellen und Instandhalten der benötigten Stoffhandtuchspender.

1b. Der Kunde verpflichtet sich, nur von SM zur Verfügung gestellte Stoffhandtuchrollen zu verwenden und diese nicht selbst zu waschen, sondern ausschließlich bei SM waschen zu lassen.

2a. Premium SaniTizer / Premium Air / Premium FemCare:

Premium SaniTizer: Die Leistung von SM besteht im Beistellen und Instandhalten der Premium SaniTizer sowie der Lieferung und dem Austausch der Flakons im vereinbarten Intervall. Premium Air: Die Leistung von SM besteht im Beistellen und Instandhalten der Premium Air sowie in der Lieferung und dem Austausch der Duftdosen im vereinbarten Intervall. Premium FemCare: Die Leistung von SM besteht im Beistellen und Servicieren der Premium FemCare, dem regelmäßigen Befüllen mit Hygiene-Wirkstoff sowie dem Entsorgen der Abfälle im Premium FemCare im vereinbarten Intervall.

2b. Die Premium SaniTizer / Premium Air / Premium FemCare sind und bleiben ausschließlich Eigentum von SM. Der Service darf ausschließlich von SM vorgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, für den jeweiligen Service nur von SM bereitgestellte Produkte zu verwenden.

3. Bei Verlust oder grober Beschädigung der Stoffhandtuchrollen /Stoffhandtuchspender/ Premium SaniTizer / Premium Air / Premium FemCare ist der Kunde zum Ersatz, laut gültiger Preisliste, verpflichtet.

4. Die Fakturierung erfolgt 4-wöchentlich. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserhalt ohne Skonto zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist SM berechtigt, 12 % Verzugszinsen p. a. zuzüglich USt. sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen, sowie zukünftige Lieferungen nur mehr gegen Barzahlung durchzuführen. Sollten die von SM tatsächlich entrichteten Bankzinsen höher sein, so gelten diese als vereinbart. Zahlungen werden, unbeachtlich einer etwaigen Widmung, immer auf die älteste offene Forderung angerechnet. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so ist SM berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.

5. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist unter Einhaltung einer 6-Monate-Frist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes kündbar, wobei der Kunde auf das Absenden einer Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer (3/4/5 Jahre) ausdrücklich verzichtet. Der Vertrag wird wirksam durch die firmenmäßige Vertragsunterzeichnung des Kunden und seitens SM durch die schriftliche Bestätigung. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Anlieferung. Während der Kündigungszeit sind Standveränderungen unzulässig. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden erfasst unabhängig vom Grad des Verschuldens jedenfalls auch den Deckungsbeitrag, der SM durch die vorzeitige Vertragsauflösung entgeht.

6. Nachweisbare Erhöhungen der Gestehungs- und Materialkosten berechtigen SM, die Preise verhältnismäßig zu erhöhen.

7. Nachbestellungen können jederzeit vorgenommen werden und unterliegen ebenfalls den vorliegenden Vertragsbedingungen.

8. Gebühr gem. § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 u. § 6 Abs. 2 GebG 1957 wird von SM entrichtet.