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Mietwäscheservice Hotel & Restaurant

LIEFERBEDINGUNGEN

1. Die Mietwäsche ist und bleibt ausschließlich Eigentum von SALESIANER MIETTEX, im Folgenden SM. Die umseitig genannte Firma, im Folgenden Kunde, haftet für jede Eigentumsentziehung mit den Ersatzpreisen. Die Mietwäsche darf nur von SM oder einer von SM genannten Wäscherei gereinigt und instand gehalten werden. Ohne die Zustimmung von SM darf der Kunde die beigestellte Mietwäsche nie ganz oder teilweise an einen Dritten unentgeltlich oder entgeltlich übertragen oder den Gebrauch der Mietwäsche gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, seinen kompletten Mietwäschebedarf ausschließlich von SM zu beziehen.

2. Der Service von SM besteht im Bereitstellen der Mietwäsche, dem Reinigen im vereinbarten Turnus, zweckmäßigem Instandhalten, dem Lagerhalten, dem kostenlosen Austausch nach Verschleiß sowie dem Zustellen/ Abholen an eine/r zentrale/n, für Rollcontainer befahrbare/n Anliefer-/Abholstelle. Jedwede Abweichungen von dieser Form der Zustellung/Abholung sowie die Zustellung in Paketform stellen einen Mehraufwand dar und erhöhen die vereinbarten Mietpreise um 7%.

3. Für abhanden gekommene Mietwäsche oder solche, die durch eine über die normale Verwendung hinausgehende Beschädigung oder Verunreinigung unbrauchbar gewordene ist, ist der Kunde voll haftbar.

4. Als Mindestumsatz pro Woche wird der vereinbarte Mietwäschestand mal Einzelpreis verrechnet. Ein die vereinbarte Tauschmenge übersteigender Mehrverbrauch wird getrennt als Mehrtausch ausgewiesen und zusätzlich fakturiert.

5. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungslegung ohne Skonto zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist SM berechtigt, 12 % Verzugszinsen p. a. zuzüglich USt. sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Sollten die von SM tatsächlich entrichteten Bankzinsen höher sein, so gelten diese als vereinbart. Zahlungen werden, unbeachtlich einer etwaigen Widmung, immer auf die älteste Forderung angerechnet. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so ist SM berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.

6. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist unter Einhaltung einer 6-Monate-Frist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes kündbar, wobei der Kunde auf das Absenden einer Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer (3/4/5 Jahre) ausdrücklich verzichtet. Der Vertrag wird wirksam durch die firmenmäßige Vertragsunterzeichnung des Kunden und seitens SM durch die schriftliche Bestätigung. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Anlieferung durch SM. Während der Kündigungszeit sind Standveränderungen unzulässig. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden erfasst unabhängig vom Grad des Verschuldens jedenfalls auch den Deckungsbeitrag, der SM durch die vorzeitige Vertragsauflösung entgeht.

7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses speziell für ihn gefertigte (im Einsatz stehende, auf Lager liegende oder in Bestellung befindliche) Mietwäsche zum Zeitwert zu übernehmen. (Zeitwert: Neuware zum Einstandspreis, gebrauchte Ware zum Wert lt. gültiger Staffel)

8. Für den Kunden maßgefertigte Mietkleidungsteile sind nicht standminderungsfähig und müssen durch den Kunden zum jeweiligen Zeitwert abgelöst werden.

9. Die Annahme der Lieferung gilt als Bestätigung der Vollzähligkeit und einwandfreien Beschaffenheit. Für die Menge der zu liefernden Teile ist die Zählung bei SM maßgeblich. Beschwerden und Mängelrügen sind binnen 24 Stunden mittels Brief, Fax oder E-Mail an SM bekannt zu geben.

10. Nachweisbare Erhöhungen der Gestehungs- und Materialkosten berechtigen SM, die Preise verhältnismäßig zu erhöhen.

11. Gutschriften für unbenutzt zurückgegebene Wäscheteile sind nicht möglich, da diese aus hygienischen Gründen jedenfalls desinfizierend gereinigt werden müssen.

12. Für private Wäscheteile übernimmt SM keine Haftung.

13. Anteilige Transportkosten/Anfahrt laut gültiger Preisliste.

14. Nachbestellungen können jederzeit vorgenommen werden und unterliegen ebenfalls den vorliegenden Vertragsbedingungen.

15. Die Mietwäsche ist durch SM nicht versichert.

16. Eine Haftung von SM für Folgeschäden gilt als ausgeschlossen.

17. Gebühr gem. § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 u. § 6 Abs. 2 GebG 1957 wird von SM entrichtet.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.