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Mattenservice
LIEFERBEDINGUNGEN
1. Die Leistung von SALESIANER MIETTEX, im Folgenden SM, besteht in der Lieferung gereinigter und frisch aufbereiteter Matten, im Tausch gegen die gleiche Anzahl gebrauchter Matten, zu den umseitig vereinbarten Intervallen.
2. Die SM-Saubermatten sind und bleiben ausschließlich Eigentum von SM.
3. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist unter Einhaltung einer 6-Monate-Frist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes kündbar, wobei der Kunde auf das Absenden einer Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer (3/4/5 Jahre) ausdrücklich verzichtet. Der Vertrag wird wirksam durch die firmenmäßige Vertragsunterzeichnung des Kunden und seitens SM durch die schriftliche Bestätigung. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Anlieferung. Während der Kündigungszeit sind Reduktionen des Mattenstandes unzulässig. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden erfasst unabhängig vom Grad des Verschuldens jedenfalls auch den Deckungsbeitrag, der SM durch die vorzeitige Vertragsauflösung entgeht.
4. Gutschriften für unbenutzt zurückgegebene Matten sind nicht möglich. Sie müssen aus hygienischen Gründen wieder gereinigt werden.
5. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungslegung, ohne Skonto, zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist SM berechtigt, 12% Verzugszinsen p. a. zuzüglich USt. sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen sowie zukünftige Lieferungen nur mehr gegen Barzahlung durchzuführen. Sollten die von SM tatsächlich entrichteten Bankzinsen höher sein, so gelten diese als vereinbart. Zahlungen werden, unbeachtlich einer etwaigen Widmung, immer auf die älteste offene Forderung angerechnet. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so ist SM berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.
6. SM-Saubermatten dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Bei Verlust oder grober Beschädigung haftet der Kunde mit den Ersatzpreisen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages die Matten ausschließlich von SM zu beziehen.
8. Nachweisbare Erhöhungen der Gestehungs- und Materialkosten berechtigen SM, die Preise verhältnismäßig zu erhöhen.
9. Nachbestellungen können jederzeit vorgenommen werden und unterliegen ebenfalls den vorliegenden Vertragsbedingungen.
10. Gebühr gem. § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 u. § 6 Abs. 2 GebG 1957 wird von SM entrichtet.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
