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Berufskleidung
LIEFERBEDINGUNGEN
1. Die Mietkleidung ist und bleibt ausschließlich Eigentum von SALESIANER MIETTEX, im Folgenden SM. Die umseitig genannte Firma, im Folgenden Kunde, haftet für jede Eigentumsentziehung mit den Ersatzpreisen. Die Mietkleidung darf nur von SM oder einer von SM genannten Wäscherei gereinigt und instand gehalten werden.
Ohne die Zustimmung von SM darf der Kunde die beigestellte Mietkleidung nie ganz oder teilweise an einen Dritten unentgeltlich oder entgeltlich übertragen oder den Gebrauch der Mietkleidung gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, seinen kompletten Mietwäschebedarf ausschließlich von SM zu beziehen.
2. Der Service von SM besteht im Bereitstellen der Mietkleidung, dem Reinigen im vereinbarten Turnus, zweckmäßigem Instandhalten, dem Lagerhalten, dem kostenlosen Austausch nach Verschleiß, dem Zustellen und dem Abholen.
3. Für abhanden gekommene sowie über die normale Verwendung hinausgehende Beschädigung oder durch Verunreinigungen unbrauchbar gewordene Mietkleidungsstücke und Berufskleidungsspender/-sammler ist der Kunde voll haftbar.
4. Der Kunde verpflichtet sich, als Miet- oder Waschpreis mindestens eine Pauschale von 100 % des jeweiligen Mietwäschestandes mal Einzelpreis pro Woche bei Rechnungslegung zu bezahlen. Die vereinbarte Pauschale für Mietkleidung berücksichtigt einen Nachlass für Fehlzeiten, die durch Krankheit, Urlaub etc. verursacht werden.
5. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungslegung ohne Skonto zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist SM berechtigt, 12 % Verzugszinsen p. a. zuzüglich USt. sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Sollten die von SM tatsächlich entrichteten Bankzinsen höher sein, so gelten diese als vereinbart. Zahlungen werden, unbeachtlich einer etwaigen Widmung, immer auf die älteste Forderung angerechnet. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so ist SM berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.
6. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist unter Einhaltung einer 6-Monate-Frist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes kündbar, wobei der Kunde auf das Absenden einer Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer (3/4/5 Jahre) ausdrücklich verzichtet. Der Vertrag wird wirksam durch die firmenmäßige Vertragsunterzeichnung des Kunden und seitens SM durch die schriftliche Bestätigung. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Anlieferung durch SM. Während der Kündigungszeit sind Standveränderungen unzulässig. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden erfasst unabhängig vom Grad des Verschuldens jedenfalls auch den Deckungsbeitrag, der SM durch die vorzeitige Vertragsauflösung entgeht.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses:
– die bei ihm im Einsatz stehende gebrauchte Mietkleidung,
– für ihn speziell gefertigte Mietkleidung, die bei SM auf Lager liegt oder beim Konfektionär in Bestellung ist, zum Zeitwert zu übernehmen. (Zeitwert: Neuware zum Einstandspreis, gebrauchte Ware zum Wert lt. gültiger Staffel)
8. Für den Kunden maßgefertigte Mietkleidungsteile sind nicht standminderungsfähig und müssen statt dessen durch den Kunden zum jeweiligen Zeitwert abgelöst werden.
9. Die Annahme der Lieferung gilt als Bestätigung der Vollzähligkeit und einwandfreien Beschaffenheit. Bei einem Einräumeservice ist keine Zeichnung des Gegenscheines durch den Kunden erforderlich. Für die Menge der zu liefernden Teile ist die Zählung bei SM maßgeblich. Beschwerden und Mängelrügen sind binnen 24 Stunden mittels Brief, Fax oder E-Mail an SM bekannt zu geben.
10. Nachweisbare Erhöhungen der Gestehungs- und Materialkosten berechtigen SM, die Preise verhältnismäßig zu erhöhen.
11. Gutschriften für unbenutzt zurückgegebene Wäscheteile sind nicht möglich, da diese aus hygienischen Gründen jedenfalls desinfizierend gereinigt werden müssen.
12. Für private Wäscheteile übernimmt SM keine Haftung.
13. Anteilige Transportkosten/Anfahrt laut gültiger Preisliste.
14. Nachbestellungen können jederzeit vorgenommen werden und unterliegen ebenfalls den vorliegenden Vertragsbedingungen.
15. Die Mietwäsche ist durch SM nicht versichert.
16. Eine Haftung von SM für Folgeschäden gilt als ausgeschlossen.
17. Gebühr gem. § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 u. § 6 Abs. 2 GebG 1957 wird von SM entrichtet.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
